KFW Förderung Fenster beantragen

Wir unterstützen Sie bei der KFW Förderung Fenster die Sie bei uns erworbenen haben. Konzentrieren Sie sich ganz auf Ihre neuen Fenster, wir übernehmen den Rest.

Die KFW Förderung Fenster beantragen wir gerne

Staatliche Förderung sichern!

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung für die staatliche Förderung Ihrer durch uns durchgeführten Bauprojekte bzw. bei uns erworbenen Produkte aus den Bereichen Fenster und Haustüren. Sprechen Sie uns gerne an!

Staatliche Förderung

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung für die staatliche Förderung Ihrer durch uns durchgeführten Bauprojekte bzw. bei uns erworbenen Produkte aus den Bereichen Fenster und Haustüren. Sprechen Sie uns gerne an!

Modernisieren Sie jetzt Ihre Fenster oder Haustür und profitieren Sie von bis zu 20% staatlicher Förderung!

KFW Förderung Haustür

BIS ZU 20% FÖRDERUNG SICHERN

Es gibt eine Vielzahl staatlicher Fördermöglichkeiten – diese sind jedoch sehr unübersichtlich.
Wir unterstützen Sie daher bei der Antragstellung der zu Ihrem Bauvorhaben optimal passenden Förderung und gehen dabei wie folgt vor:

  1. Vorbesprechung
  2. Termin vor Ort und Aufmaß
  3. Angebotserstellung und Prüfung der Förderung
  4. Genehmigung der Förderung durch unseren oder auf Wunsch auch Ihren Energieberater
  5. Start der Baumaßnahmen

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 30.000 Euro (60.000 € mit einem Sanierungsfahrplan) pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.

(15 % Grundförderung + 5 % Bonus)

Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit der
steuerlichen Förderung gemäß Einkommensteuergesetz (EStG)!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne! Senden Sie uns wenn möglich über unser Kontaktformular ein paar Fotos von Ihren alten Fenstern oder dem Neubau, der mit Fenstern ausgestattet werden soll.

In wenigen Schritten ein unverbindliches Angebot erhalten.

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Bis 20% Förderung
Angebot Fenster

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      Ohne Termin keine Beratung möglich!

      Da wir ein kleiner Familienbetrieb sind, können wir nicht zu jeder Zeit beratend zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich.

      Mo. – Do. 08:00 – 17:00 Uhr
      Fr. 08:00 – 16:00 Uhr
      Sa. nur nach Vereinbarung