Es gibt eine Vielzahl staatlicher Fördermöglichkeiten – diese sind jedoch sehr unübersichtlich.
Wir unterstützen Sie daher bei der Antragstellung der zu Ihrem Bauvorhaben optimal passenden Förderung und gehen dabei wie folgt vor:
- Vorbesprechung
- Termin vor Ort und Aufmaß
- Angebotserstellung und Prüfung der Förderung
- Genehmigung der Förderung durch unseren oder auf Wunsch auch Ihren Energieberater
- Start der Baumaßnahmen
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit der
steuerlichen Förderung gemäß Einkommensteuergesetz (EStG)!