HOHE WÄRMEDÄMMUNG
NIEDRIGE ENERGIEKOSTEN + GROSSE BEHAGLICHKEIT
Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten und vereint die EnEV, das EEWärmeG und das EnEG in einem Werk. Dieses Gesetz enthält Regelungen für die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen, sowie für den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei Haustüren, sofern es sich um Außentüren beheizter Räume als Teil der thermischen Gebäudehülle handelt, darf ein UD-Wert von 1,8 W/(m²K) nicht überschritten werden. Für eine Förderung liegt der zulässige Maximalwert bei 1,3 W/(m²K).