KÖSTER – ENERGIESPARTÜR

HOHE WÄRMEDÄMMUNG

NIEDRIGE ENERGIEKOSTEN + GROSSE BEHAGLICHKEIT
Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten und vereint die EnEV, das EEWärmeG und das EnEG in einem Werk. Dieses Gesetz enthält Regelungen für die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von  Energieausweisen, sowie für den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei Haustüren, sofern es sich um Außentüren beheizter Räume als Teil der thermischen Gebäudehülle handelt, darf ein UD-Wert von 1,8 W/(m²K) nicht überschritten werden. Für eine Förderung liegt der zulässige Maximalwert bei 1,3 W/(m²K).

Staatliche Förderungen

Modernisieren Sie jetzt Ihre Fenster oder Haustür und profitieren Sie von bis zu 20% staatlicher Förderung! Je nach Bereich übernehmen wir oder unser Energieberater die Beantragung für Sie. Sprechen Sie uns gerne an! Wir beraten Sie gerne.

Einbruchschutz

Unsere Fenster und Haustüren bieten einen hohen Sicherheitsfaktor und Einbruchschutz. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Sehr gerne informieren und beraten wir Sie, um für Ihre Immobilie die optimale Lösung zu finden.

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